Sollte die Verkehrsbehörde auf Grund einer Krankheit (z.B. Schlaganfall, einer Einschränkung) oder auf Grund einer Auffälligkeit im Straßenverkehr die Überprüfung ihrer Kraftfahreignung angeordnet haben, dann wenden Sie sich vertrauensvoll an uns. Wir stehen ihnen mit Rat und Tat zur Seite. Rufen Sie uns einfach an und vereinbaren einen Termin mit uns. Wir werden uns sofort um die Angelegenheit kümmern
Sind Sie vielleicht lange nicht mehr gefahren und möchten es mal wieder probieren? Einfach anrufen und einen Termin vereinbaren! Sie können bei uns auch auf einem Automatikfahrzeug fahren.
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