Gemäß § 5 der Fahrschülerausbildungsverordnung soll die praktische Ausbildung nach Möglichkeit mit der theoretischen Ausbildung verzahnt werden. Der praktische Unterricht besteht aus einer Grundausbildung und den besonderen Ausbildungsfahrten (siehe Tabelle). Die besonderen Ausbildungsfahrten dürfen erst nach einer sachgerechten Grundausbildung (i.d.R. 8-10 Fahrstunden) durchgeführt werden.
Die Termine für die Fahrstunden (à 45 Minuten) kannst Du am besten nach dem theoretischen Unterricht mit unseren Fahrlehrern vereinbaren.
Die Termine für die Fahrstunden (à 45 Minuten) kannst Du am besten nach dem theoretischen Unterricht mit unseren Fahrlehrern vereinbaren.
Die vorgeschriebenen besonderen Ausbildungsfahrten:
Klasse | Schulungen auf Bundes- und Landstrassen | Schulungen auf Autobahnen | Schulungen bei Dunkelheit oder Dämmerung | gesamt | |
---|---|---|---|---|---|
B | 5 | 4 | 3 | 12 | |
BE | 3 | 1 | 1 | 5 | |
A | 5 | 4 | 3 | 12 | |
A2 | 5 | 4 | 3 | 12 | |
A1 | 5 | 4 | 3 | 12 | |
AM | |||||
Mofa | 90 Minuten Grundausbildung |
Wie viele Fahrstunden brauche ich?
Die Gesamtzahl Deiner Fahrstunden können wir Dir im Voraus nicht sagen. Hier spielen viele Faktoren eine Rolle, wie zum Beispiel die Planung der Fahrstunden oder die individuellen motorischen Fähigkeiten. Für eine möglichst rasche und gleichzeitig gewissenhafte Ausbildung benötigen wir Deine Mitarbeit und Motivation.
Wir dürfen Dich erst zur Prüfung vorstellen, wenn Du die gesetzlichen Anforderungen erfüllt hast und Dein/e Fahrlehrer/in davon überzeugt ist, dass Du die nötigen Kenntnisse und Fähigkeiten zum sicheren Führen eines Kraftfahrzeuges besitzen. Um dieses zu gewährleisten, wirst Du bei uns nach dem Curricularen Leitfaden der Bundesvereinigung der Fahrlehrerverbände e.V. ausgebildet.