Fahrstunde Fahrschule Stapenhorst

Die praktische Ausbildung

Gemäß § 5 der Fahrschülerausbildungsverordnung soll die praktische Ausbildung nach Möglichkeit mit der theoretischen Ausbildung verzahnt werden. Der praktische Unterricht besteht aus einer Grundausbildung und den besonderen Ausbildungsfahrten (siehe Tabelle). Die besonderen Ausbildungsfahrten dürfen erst nach einer sachgerechten Grundausbildung (i.d.R. 8-10 Fahrstunden) durchgeführt werden.

Die Termine für die Fahrstunden (à 45 Minuten) können Sie am besten nach dem theoretischen Unterricht mit unseren Fahrlehrern vereinbaren.

 

Die vorgeschriebenen besonderen Ausbildungsfahrten:

 

Klasse Schulungen auf Bundes- und Landstrassen Schulungen auf Autobahnen Schulungen bei Dunkelheit oder Dämmerung gesamt
B 5 4 3 12  
BE 3 1 1 5  
A 5 4 3 12  
A2 5 4 3 12  
A1 5 4 3 12  
AM  
Mofa 90 Minuten Grundausbildung

 

Wie viele Fahrstunden brauche ich?

Die Gesamtzahl Ihrer Fahrstunden können wir Ihnen im Voraus nicht sagen. Hier spielen viele Faktoren eine Rolle, wie zum Beispiel die Planung der Fahrstunden oder die individuellen motorischen Fähigkeiten. Für eine möglichst rasche und gleichzeitig gewissenhafte Ausbildung benötigen wir Ihre Mitarbeit und Motivation.
Wir dürfen Sie erst zur Prüfung vorstellen, wenn Sie die gesetzlichen Anforderungen erfüllt haben und Ihr/Ihre Fahrlehrer/in davon überzeugt ist, dass Sie die nötigen Kenntnisse und Fähigkeiten zum sicheren Führen eines Kraftfahrzeuges besitzen. Um dieses zu gewährleisten, werden Sie bei uns nach dem Curricularen Leitfaden der Bundesvereinigung der Fahrlehrerverbände e.V. ausgebildet.

Kontakt
Fahrschule Stapenhorst
Alexanderstraße 114
26121 Oldenburg
Telefon: 0441 - 85 555

Facebook

Instagram

Unsere Bürozeiten
Montag - Freitag   16.00 - 19.00 Uhr

Theoretischer Unterricht
Montag und Donnerstag
von 19.00 - 20.30 Uhr