Fahreignungsseminar für Punkteauffällige

Fahreignungsseminar für Punkteauffällige - FES Seminar

Nach § 4a Absatz 1 des Straßenverkehrsgesetzes (StVG) besteht das Ziel des Fahreigungsseminars (FES) darin, sicherheitsrelevante Mängel im Verkehrsverhalten sowie insbesondere im Fahrverhalten der Teilnehmer zu erkennen und abzubauen.

Das Seminar besteht aus einer verkehrspädagogischen (in einer Fahrschule) und einer verkehrspsychologischen (bei einem Verkehrspsychologen) Teilmaßnahme (§ 4a Absatz 2 StVG).

Die verkehrspädagogische Teilmaßnahme darf nur von einem Fahrlehrer durchgeführt werden, der im Besitz der Seminarerlaubnis "Verkerhrspädagogik" nach § 31a des Fahrlehrergesetzes (FahrlG) ist.

Die verkehrspädagogische Teilmaßnahme besteht aus zwei Modulen zu je 90 Minuten, mit dem Modul 2 darf frühestens eine Woche nach Abschluss des Moduls 1 begonnen werden. Die Teilmaßnahme kann in Kleingruppen bis zu sechs Personen absolviert werden. Im Regelfall sollten es aus Kostengründen drei Teilnehmer sein, Auf besonderen Wunsch ist auch ein Einzelseminar möglich, wir kümmern uns um die Genehmigung beim SVA..

Die verkehrspsychologische Teilmaßnahme umfasst zwei Sitzungen a 75 Minuten und ist als Einzelmaßnahme von einem Inhaber der Seminarerlaubnis "Verkehrspsychologie" durchzuführen.

Die verkehrspädagogische und die verkehrspsychologische Teilmaßnahme werden durch gegenseitige Informationen der jeweiligen Seminarleiter aufeinander abgestimmt (§ 4a Absatz 2 StVG).

Hat man 1 bis 5 Punkte im Fahreignungsregister erreicht, wird der Betroffene von der Fahrerlaubnisbehörde schriftlich ermahnt und auf die Möglichkeit hingewiesen, freiwillig ein Fahreignungsseminar zu besuchen. Bei einem Punktestand von 1 - 5  Punkten  kann man bei einer freiwilligen Teilnahme  einen Punkt abbauen. Bei 6 oder 7 Punkten ist kein Punkteabbau mehr möglich. Bei 8 Punkten wird die Fahrerlaubnis entzogen.

Sie können sich  Montag - Freitag von 16.00 - 19.00 Uhr  bei uns in der Fahrschule zu einem Seminar anmelden. Dann bringen Sie  bitte das Schreiben der Verkehrsbehörde oder eine Auskunft aus dem Fahreignungsregister (FAER) in Flensburg mit. Haben Sie noch weitere Fragen, erhalten Sie bei uns eine fachkundige Beratung

Für die Stadt Oldenburg koordinieren wir die Seminare.

Kontakt
Fahrschule Stapenhorst
Alexanderstraße 114
26121 Oldenburg
Telefon: 0441 - 85 555

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Montag und Donnerstag
von 19.00 - 20.30 Uhr