Gemäß § 4 der Fahrschülerausbildungsverordnung wird die Teilnahme am theoretischen Unterricht gesetzlich vorgeschrieben. Der theoretische Unterricht ist ein in Doppelstunden (90 Minuten) und Lektionen gegliederter Ausbildungsplan. Die Mindestausbildung beträgt:
Klasse | Grundstoff | klassenspezifischer Unterricht | gesamt |
---|---|---|---|
B | 12 | 2 | 14 |
BE | 12 | 2 | 14 |
A | 12 | 4 | 16 |
A2 | 12 | 4 | 16 |
A1 | 12 | 4 | 16 |
AM | 12 | 2 | 14 |
Mofa | 6 |
Erst nach dem Besuch aller Theoriestunden können wir für Sie einen Prüfungstermin beim TÜV beantragen. Unser Ziel ist es, Sie optimal unter Einsatz neuester Medien in modern eingerichteten Schulungsräumen auf die Prüfung vorzubereiten. Hierzu werden Sie individuell bis zur Prüfung begleitet, in dem Sie täglich während der Bürozeit am PC mit und ohne Begleitung üben können.